Rechtsanwalt Eberhard Steinert

Ihr Slogan

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht vertrete ich ausschließlich die Patientenseite.

In diesem Verfahren ist es mir besonders wichtig, die Krankenkassen, Krankenversicherungen und evtl. Arbeitgeber der Patienten in die Lösung des Problems mit einzubeziehen. Das Arzthaftungsrecht nimmt durch seine tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten eine gewisse Sonderrolle ein. Es ist in jeder Hinsicht besonders kompliziert und deshalb für den medizinischen wie juristischen Laien schwer zu durchschauen. Jede Angelegenheit ist für sich sehr konkret zu analysieren.

Deshalb ist hier in besonderem Maße eine fundierte anwaltliche Beratung darüber erforderlich, was man in einer solchen Situation tun oder auch besser lassen sollte.