Rechtsanwalt Eberhard Steinert

Ihr Slogan

Strafrecht

Sie werden von mir in einem Strafverfahren sowohl als Beschuldigter als auch Angeklagter vertreten. Beistand erhalten Sie auch als Vertreter der Nebenklage oder Zeugenbeistand.

Um Nachteile in der Strafverteidigung zu vermeiden wird es in der Regel erforderlich und sinnvoll sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies ergibt sich daraus, dass dem Beschuldigten oder Angeklagten ein Rechtsanwalt zur Seite steht, der zum einen mit der Materie Strafrecht befasst ist und sich zum anderen rechtlich mit der Staatsanwaltschaft und dem Richter auseinandersetzt.

Die sofortige Beiziehung eines Rechtsanwalts bietet sich sowohl bei erlassenem Haftbefehl als auch zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen an. 

Äußern Sie sich niemals zu einem Tatvorwurf, ohne vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren. In jedem Falle gilt der alte Grundsatz "Schweigen ist Gold".