Rechtsanwalt Eberhard Steinert

Ihr Slogan

Erbrecht

Ich vertrete Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer bei Nachlaßauseinandersetzungen. Von mir werden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht oder abgewehrt. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen sich mehrmals verheiraten und mit verschiedenen Partnern Kinder haben ist es besonders wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Durch eine geschickte rechtliche Gestaltung kann den Hinterbliebenen viel Streit erspart werden. Dazu werden Sie auch zur Fertigung eines Testamentes beraten.

Besonders beachtenswert ist die am 01.01.2010 in Kraft getretene Reform des Erb- und Verjährungsrechts. Mit ihr wurden z.B. die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisiert. Auch ist eine gleitende Ausschlußfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch beschlossen worden. Danach führen Schenkungen zu immer geringerer Anrechnung. je länger sie zurückliegen.