Rechtsanwalt Eberhard Steinert

Ihr Slogan

Familienrecht

Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten bei Trennung und Scheidung. Ich mache Unterhaltsansprüche geltend oder wehre diese ab. Es werden offene Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs, der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts erklärt. Dabei steht im Vordergrund, wirtschftlich und menschlich angemessene außergerichtliche Lösungen zu finden. Ist das nicht möglich, werden die Interessen meiner Mandanten mit Nachdruck im Prozess vertreten.

Das seit dem 01.09.2009 geltende Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat einschneidene Neuerungen beim Umgangs- und Sorgerecht, den Mitwirkungsrechten betroffener Kinder oder der Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen gebracht.