Honorar - Kosten
Sie haben eine Streitigkeit und wissen nicht, was ein Prozess kosten könnte?
Die Höhe ist gestzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es ist seit 1. Juli 2004 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültige Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).
Bei bürgerlichen Rechtssteitigkiten bemessen sich die Gebühren in der Regel nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Zunächst wird anhand des Gegenstandwertes die Höhe der Einzelgebühr ermittelt, die sich aus § 13 RVG und der dazugehörigen Gebührentabelle gibt. Vom Umfang der Tätigkeit hängt es dann ab, mit welchem Faktor der Rechtsanwalt gegenüber Ihnen oder Ihrem Rechtsschutzversicherer abrechnen kann.
In Bußgeldsachen kann der Rechtsanwalt die Gebühren für seine Tätigkeit innerhalb eines Rahmens festsetzen. Bei durchschnittlichen Fällen wird dabei stets die Regelgebühr anzusetzen sein. Die Regelgebühr kann je nach Bedeutung für den Mandanten, Arbeitsumfang, rechtlicher Schwierigkeit und Einkommen des Mandanten nach oben oder unten von dieser Gebühr abweichen (Betragsrahmengebühren).